Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der MEYTEC GmbH Medizinsysteme

Stand: 10.10.2018 | AGB als PDF downloaden

§ 1 Allgemeines

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an; es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich dieser Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung unsererseits vorbehaltlos erfolgt.
  2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und uns, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebote

  1. Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im Internet, sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Anfrage des Auftraggebers per E-Mail oder per Fax schriftlich bestätigt haben. Unsere Angaben zur Leistungsbeschreibung sind nur dann maßgeblich, wenn sie in dem Vertragstext ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Lieferungen und Leistungen

  1. Die von uns angegebenen Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Verbindliche Zusagen setzen unsere richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung voraus. Ebenso ausschlaggebend hierfür sind der rechtzeitige Eingang von dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Lieferungen von Unterlagen, Genehmigungen oder Einhaltung vereinbarter Zahlungen und sonstige Verpflichtungen. Teillieferungen und Teilleistungen sind möglich.
  2. Bei Anwendung von § 326 BGB muss der Auftraggeber eine weitere Nachfrist von drei Wochen einräumen. Der Auftraggeber hat das Recht entsprechend der gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Leistungsverzug von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Wird uns in Fällen höherer Gewalt, bei Streik oder Aussperrung, die Erfüllung unserer Vertragsverpflichtungen unmöglich oder wesentlich erschwert, so haben die Vertragspartner die Vertragstermine angemessen anzupassen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen. Fälle höherer Gewalt sind Mobilmachung, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Überschwemmung, außergewöhnliche Witterungseinflüsse und sonstige Naturereignisse.
  3. Die Reaktionszeit bei auftretenden Reklamationen, Störungen oder Ausfällen werden in einzelnen Serviceverträgen separat geregelt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Bis dahin ist der Auftraggeber nicht berechtigt, unsere Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu überlassen. Wird unsere Ware vom Auftraggeber weiterverkauft, tritt er die hieraus entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden an uns ab.

§ 5 Gefahrenübergang und Versand von Ware

  1. Verlangt der Auftraggeber die Versendung der verkauften Sache an einen anderen Ort als den unter § 10 angegebenen Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald wir die Sache einem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben haben. Auf schriftlichen Wunsch des Empfängers kann auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Zusatzkosten (Versand, Verpackung).
  2. Die von uns veröffentlichten Preise sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Material wird zu unserem Listenpreis berechnet, der zum Zeitpunkt der Leistung gültig ist.
  4. Leistungen vor Ort einschließlich vom Kunden zu vertretene Wartezeiten werden nach Stundennachweis berechnet, zzgl. einer Anfahrtspauschale. Angefangene halbe Stunden werden auf Halbstunden aufgerundet.
  5. Leistungen über Fernwartung werden je nach Umfang pauschal berechnet.
  6. Alle zu zahlende Entgelte sind sofort und ohne Abzug nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen von der Begleichung des offenen Rechnungsbetrages abhängig zu machen.
  7. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn sie sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
  8. Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,00 Euro sind wir berechtigt vom Kaufpreis jeweils 1/3 nach der Auftragsbestätigung, 1/3 nach der Warenlieferung und 1/3 nach Auftragsdurchführung zu verlangen. Alle Zahlungen sind unmittelbar ohne Abzug nach Rechnungsstellung zahlbar.
  9. Bei eintretendem Zahlungsverzugs sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte des Auftragsgebers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  3. Der Auftraggeber hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
  4. Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
  5. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung (Neuleistung) steht in jedem Fall uns zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistungen zu verlangen.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  7. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§ 8 Haftung

  1. Unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  2. Die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz

  1. Die vollständige Anschrift und weitere mit dem Vertragsverhältnis in Verbindung stehenden Angaben, insbesondere personenbezogen Daten zum Auftraggeber, werden für unseren Bedarf maschinell verarbeitet und gespeichert.
  2. Fernwartung an technischen Einrichtungen des Auftraggebers wird nur nach dessen Einverständnis bzw. nach seiner individuellen Freigabe durchgeführt.
  3. Eine vertrauliche Behandlung aller Daten wird zugesichert. Es wurden dafür alle nötigen technischorganisatorischen Maßnahmen getroffen.

§ 10 Sonstiges

  1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzt, die dem angestrebten, vertraglichen Zweck möglichst nahe kommt.
  2. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Frankfurt/Oder. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
  4. Erfüllungsort ist Werneuchen OT Seefeld bei Berlin (Deutschland).
  5. Im internationalen Lieferverkehr gelten neben auftragsbezogenen Lieferungen und Leistungen die Internationalen Handelsklausen (Incoterms).